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Sollten Sie die Mindestvoraussetzungen nach §34a GewO für eine Tätigkeit im Bewachungsgewerbe nicht erfüllen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Zusammen mit unseren Ausbildungspartnern sind wir in der Lage, Sie für den Job im Sicherheitsgewerbe auszubilden bzw. umzuschulen. Schreiben sie uns eine Email oder rufen Sie uns an.